Urs Tillmanns, 30. September 2011, 07:00 Uhr

Information über die neue Fotografen-Ausbildung – gestern in Bern, heute in Zürich

Gestern Nachmittag wurde in der Schule für Gestaltung in Bern der Bildungsplan der beruflichen Grundbildung «Fotografin EFZ / Fotograf EFZ» präsentiert, mit einer nachfolgenden Diskussion. Fotointern.ch war für Sie da! Heute um 15 Uhr wird der Anlass im Mittelschul- und Berufsbildungsamt in Zürich wiederholt. Hingehen lohnt sich …

Vertreter des westschweizerischen Berufsverbandes USPP (Union Suisse des Photographes Professionnels) legten gestern Nachmittag in der Schule für Gestaltung in Bern ihren Vorschlag zur Reform der Ausbildung zur Fotografin EFZ/Fotograf EFZ vor, der eine Lücke in der Ausbildungsstruktur schliessen soll. Knapp 20 Interessierte aus dem Bereichen der Berufslehre, aktive Berufsfotografen, Verbandsvertreter und Ausbildner hörten den Ausführungen des Präsidenten der Reformkommission Yves Ryncki aufmerksam zu.

Der reformierte Ausbildungsplan enthält wesentliche Neuerungen zu der seit 1977 geltenden Berufsverordnung. Neu dazu gekommen sind Ausbildungseinheiten zum Thema Digitalisierung des fotografischen Handwerks, systematisches administratives Arbeiten oder aktive Kundenarbeit sowie das Erwerben von Marktkenntnissen und Aufbauen geeigneter Vertriebskanäle. Erstmalig werden in der vierjährigen Ausbildungszeit auch fünf überbetriebliche Kurseinheiten eingesetzt, die während der ersten drei Lehrjahre zu absolviert sind.

Als Rahmenbedingung für einen reformierten Berufsplan forderte das BBT (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie) von den Projektteilnehmern den Anschluss der Fotografenausbildung an die obligatorische Schulausbildung zu gewährleisten. Der neue Bildungsplan zur Ausbildung Fotografin EFZ/Fotograf EFZ ermöglicht damit weiterhin Schulabgängern direkt im Anschluss an die Sekundarstufe I ihre erste berufliche Grundausbildung im Bereich der Fotografie zu erlernen.

Auf dem Podium die Vertreter der Reformkommission des USPP (v.l.n.r.): Peter Maurer, Thierry Froidevaux, Yves Ryncki und Columban Ruffner

Klare Ziele der neuen Verordnung sind nach Yves Ryncki demnach, die berufliche Grundausbildung zur Fotografin/Fotografen auf Sekundarstufe II zu erhalten und den Vorstoss des deutschschweizerischen Berufsverbandes (SBf und vfg), der diese Ausbildung gänzlich zu Gunsten einer Tertiärausbildung (Fotodesigner) kippen wollte, mit verbesserten Inhalten zu stoppen. Nach Meinung Yves Rynckis wird der duale Ausbildungsweg mit der neuen Verordnung genutzt und hält den Auszubildenden alle Möglichkeiten offen, sich im Anschluss an ihre berufliche Erstausbildung weiterzuqualifizieren, sei es im fotografischen Bereich oder auch in einem neuen Beruf. Thierry Froidevaux, Mitglied der Reformkommission des USPP, betonte, es sei nicht Absicht, mit der Reform einen neuen Ausbildungsgang zu kreieren, sondern das Bestehende des Bildungsplans zu konsolidieren und zu präzisieren.

Die Diskussion wirft neue Fragen auf

Die nach der Präsentation folgende Diskussion eröffnete Guy Jost, der als Vertreter der SBf (Schweizer Berufsfotografen) agierte. Er legte die Finger auf einige Schwachstellen des neuen Berufsplans und wollte unter anderem wissen, wie die Anzahl der benötigten Lehrstellen sichergestellt werden könne.

Die Mitglieder der USPP-Reformkommission mussten an diesem Punkt eingestehen, dass sie die Anzahl der benötigten Lehrstellen bislang lediglich aufgrund erster persönlicher Rücksprachen für ausreichend halten. Eine Garantie für ausreichend angebotene Lehrstellen könne zu diesem Zeitpunkt nicht geben werden. Allerdings wäre das Interesse ausbildender Betriebe, Lehrstellen bei einer Ausbildungsreform zur Verfügung zu stellen, in der Deutsch- wie auch in der Westschweiz gleichermassen vorhanden. Froidevaux betonte auch, dass erst die Reform der Berufsausbildung und die damit verbundenen Anpassungen an die neuen Marktgegebenheiten die ausbildenden Betriebe dazu veranlasst haben, sich erneut mit der Lehrstellenfrage auseinanderzusetzen.

Die Kluft des Röstigraben wurde dennoch vertieft durch die Frage, wer die Kosten bei den überbetrieblichen Kursen übernehmen wird. Guy Jost befürchtet, dass die Kosten auf die ausbildenden Betriebe zukommen und sah die Deutschschweizer hier im Vergleich zu ihren Westschweizer Kollegen benachteiligt. Columban Ruffner, Projektverantwortlicher seitens des BBT, entschärfte an dieser Stelle – wie auch später wiederholt – die Diskussion durch seine stetig sachlichen und unparteiischen Ergänzungen, die er mit gesetzlichen Vorgaben und kantonalen Möglichkeiten erläuterte. Die Regelung zur Kostenübernahme der überbetrieblichen Kurse würde in den kantonalen Zuständigkeitsbereich fallen.

Unklar blieb bis zum Schluss, wie der Entscheid der Berufsbildungskonferenz ausfallen wird, an welchen und wie vielen Schulen zukünftig die berufliche Grundbildung für Fotografen unterrichtet wird. Damit ist ein wesentlicher Faktor, der den Diskussionen latent Nahrung gibt, nämlich wo die unterrichtenden Ressourcen (sprich Lehrpersonen) in Zukunft arbeiten und bezahlt werden, offen geblieben. Der Verteilungskampf um die Ressourcen wird damit vertagt und an eine Institution delegiert, die ihre Aufgabe erst nach Erlass des Reglementes aufnimmt.

Trotz der zeitweise emotional und kontrovers geführten Diskussion entstand vor allem durch die Beiträge Columban Ruffners vom BBT der Eindruck, dass in Zukunft die Ausbildung zur Fotografin/Fotografen sowohl über die sekundäre berufliche Grundausbildung als auch über die tertiäre Ausbildung zur Fotodesignerin/Fotodesigner möglich sein wird. Es wäre auch durchaus denkbar, dass sich die beiden Ausbildungen ergänzen würden.

Wie geht es weiter?

Anfang 2012 ist eine öffentliche Vernehmlassung der neuen Verordnung geplant. Ab Mitte des 2012 erhoffen sich die Projektbeteiligten, dass das Ausbildungsreglement erlassen wird, so dass die ausbildenden Schulen im Anschluss gut ein Jahr Zeit haben, ihre Lehrpläne für die neue Fotografenausbildung zu etablieren.

Meike Hanne Seele

 Heute Nachmittag: Präsentation in Zürich:

Zürich
Freitag, 30. September 2011, 15:00 Uhr
.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Abt. Betriebliche Bildung/Abteilungsstab
Zimmer E07, Parterre
Ausstellungsstrasse 80
CH-8090 Zürich

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