Urs Tillmanns, 5. Juli 2016, 08:48 Uhr

Sollen Dashcams zur Beweisführung bei Unfällen zugelassen werden oder nicht?

Dashcams sind immer beliebter und werden meist mit der Begründung der Beweisführung bei Unfällen in den Autos montiert. Dies ist aber rechtlich umstritten. Während der Deutsche Photoindustrieverband für den Einsatz dieser Minikameras plädiert, steht der TCS dem Einsatz von Dashcams aus Datenschutzgründen kritisch gegenüber. Was meinen Sie dazu?

 

Dashcams, die hinter der Windschutzscheibe von Fahrzeugen angebrachten Kameras, sieht der Photoindustrie-Verband e.V. (PIV) als wichtiges und unerlässliches Tool in der Beweisführung von Verkehrsunfällen und/oder -verstössen. «Unsere Branche», so Christian Müller-Rieker, Geschäftsführer des Photoindustrie-Verbandes, «stellt mit den in Dashcams verbauten Imagingtechnologien visuelle Lösungen bereit, die es Unfallverursachern sowie -geschädigten, aber auch der Polizei, Gerichten und Versicherungen ermöglichen, transparent Unfallhergänge sowie Verkehrsverstösse auf einfachste Art aufzuklären. Die analogen Zeiten gehören mit den Dashcams der Vergangenheit an. Smarte Imagingtechnologien müssen ihre rechtlich anerkannte Anwendung finden», so Christian Müller-Rieker. «Und das ist bereits der Fall, denken wir hier nur an die Sicherheitssysteme in der Verkehrsführung oder beispielsweise an die mit Bodycams ausgestatteten Polizisten». Dass damit natürlich auch eine Verantwortung der Nutzer verbunden ist, wie beispielsweise die Wahrung des Persönlichkeitsrechtes, darum wissen mündige Anwender von Imagingtechnologien und dies nicht nur in Bezug auf Dashcams.

 

GPS MIO MiVue 698-Dual 750

Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen laufend auf und registrieren so kritische Situationen und einen möglichen Unfallhergang. Sind sie nützliche Helfer zur Beweisführung oder verstösst ihr Einsatz gegen den Datenschutz? (Foto: Mio Technologies)

Andrea Vosshoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der lückenlosen Dokumentation von Personen und Kennzeichen mithilfe von Dashcams während der Fahrt einen Verstoss gegen den Datenschutz. Unproblematisch wird von ihr hingegen die zeitweise, rein private Nutzung bewertet. Rechtsunsicherheit, so PIV, ergibt sich in der nicht spezifizierten Zeitspanne.

«Den Vorschlag des Automobilclubs ACE (Auto Club Europa e.V.) nur elektronisch ‚verplompte‘ Dashcams zuzulassen und damit einen Ausweg aus der aktuellen Situation zu bereiten, bewertet PIV als Entmündigung – dann müssten theoretisch alle Bildaufzeichnungsgeräte verplombt werden», so Christian Müller-Rieker. Auch der Vorschlag, Dashcams erst kurz vor einem Unfall in Betrieb zu nehmen, bewertet PIV als absolut bedenklich, auch weil es die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. «Kurz vor einem Unfall gilt es für den Fahrer, diesen nach Möglichkeit noch abzuwenden und nicht die Aufnahme der Dashcam zu aktivieren», so Christian Müller-Rieker.

PIV sieht bei der Verwendung von Dashcams die dringende Notwendigkeit des legitimierten Einsatzes und spricht sich zudem für eine längst überfällige Regelung der Zulässigkeit und Nutzung von durch Dashcams erstellten Videomaterials vor Gericht im Sinne aller aus. «Es kann nicht sein», so Christian Müller-Rieker «dass der Gesetzgeber hier keine klare allgemeingültige Rechtssicherheit schafft und die Nutzung des Bildmaterials aktuell je nach Gericht und Situation befürwortet oder abgelehnt wird.»

PIV findet in seiner klar fokussierten Position Befürworter wie beispielsweise Sven-Erik Wecker von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) «Eine Dashcam erhöht generell die Erfolgsaussichten einer objektivierten, tatsachengerechten Beweisführung». Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) spricht sich für den Einsatz von Dashcams aus, denn so GDV-Experte, Uwe Cremerius: «Bei vielen Unfällen lässt sich schneller und einfacher feststellen, wer die Schuld trägt».

 

Wie ist die Situation in der Schweiz?

Fotointern hat den TCS zur Situation in der Schweiz um eine Stellungnahme gebeten: «Der TCS steht sowohl dem ständigen Einsatz von Dashcams auf öffentlichen Grund im Allgemeinen, als auch der systematischen Verzeigung von (Strassenverkehrs-) Verstössen durch Private sehr kritisch gegenüber. Sie filmen nämlich nicht nur den Verkehr im Allgemeinen, sondern Personen (Fahrer, die Velofahrer, die Fussgänger etc.) die mit solchen Aufnahmen nicht rechnen müssen und das ohne deren Einverständnis – und weil das fortlaufend geschieht, ist das äusserst heikel bezüglich Persönlichkeitsschutz, Schutz der Privatsphäre und Datenschutz.

Dem Eidgenössischer Datenschutzbeautragten zufolge stellen Dashcams damit eine Art der «Videoüberwachung des öffentlichem Raums durch Privatpersonen» dar, die eigentlich ohne entsprechende Bewilligung nicht erlaubt ist. Siehe auch «Erläuterungen zu Videoüberwachung in Fahrzeugen (Dashcam)» des EDÖB.

In der Schweiz ist die Rechtslage zum Einsatz von Dashcam‘s als Beweismittel nicht restlos geklärt, dazu müsste man zuerst ein entsprechendes und rechtsgültiges Urteil eines schweizerischen Gerichts abwarten. Die Verwendung von als illegal eingestuften Beweismitteln vor Gericht ist sehr strikt geregelt und bedarf einer vorgängigen Interessenabwägung durch das Gericht. Die Verwendung von solchen Beweismitteln bei schweren Verbrechen ist denkbar, bei einfacheren Übertretungen oder Vergehen wird dies jedoch kaum der Fall sein. Schliesslich ist darauf hinzuweisen dass von Privaten gemachte Videoaufnahmen ein unzuverlässiges Beweismittel sind, da sie leicht manipuliert werden können.»

Nicht nur in Deutschland, sondern auch bei uns in der Schweiz ist die Rechtslage demzufolge nicht eindeutig und unausreichend für ein Verbot oder eine generelle Zulassung von Dashcams.

 

Was ist Ihre Meinung?

Sollen Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel bei Streit- und Unfallsituationen beigezogen werden können?  Schreiben Sie uns Ihren Kommentar.

 

11 Kommentare zu “Sollen Dashcams zur Beweisführung bei Unfällen zugelassen werden oder nicht?”

  1. Augenzeugen werden akzeptiert, obwohl ihre Wahrnehmung und Wiedergabe oft – wie soll ich es nennen – nicht dem realen Ablauf entspricht.
    Kameras bzw. Aufnahmen hingegen sind neutral, ihre „Aussage“ ist immer wieder gleich…
    Fazit: ja, bitte verwenden, sonst können alle Beweisaufnahmen hinterfragt werden, also auch Polizeivideos, Überwachungsvideos etc.

  2. Wieso wegen Datenschutz? Wenn die Videos nur zur Beweisführung an die Polizei und die Gerichte gehen und nicht andersweitig verbreitet werden, ist doch der Personenschutz davon nicht betroffen? Dabei sollte doch die Polizei alles Interesse an einer sachlichen Aufklärung eines Unfallhergangs mittels Beweisvideo haben.

    1. Herr Gross. Woher wollen Sie wissen, was der andere mit den Aufnahmen, die Sie oder Ihre Frau, Kinder, usw. zeigen, anstellt? Ohne Einwilligung, dürfen Sie keine Person beliebig aufnehmen und das ist auch gut so. Hätten Sie Freude daran, wenn Ihnen jemand nachfährt, Sie aufnimmt und dann bei der Polizei verzeigt, weil Sie nicht richtig Eingebogen sind, den Blinker nicht gestellt haben, ein Stopp-Signal übersehen haben, usw. Denken Sie mal darüber nach.

      1. Das passiert ja sowieso laufend. Schauen Sie nur mal was alles auf den Sozialportalen ist. Bei der heutigen Bilderflut müssen wir damit leben, dass wir immer und überall aufgenommen werden – mit oder ohne Verbot. Aber bei einem Unfall mit einem Beweisvideo Recht zu bekommen, wäre mir schon noch wichtig.

      2. Sehr geehrter Herr Rickli
        Ich kann mir nur schlecht vorstellen, Dashcambilder in irgendeiner Weise zu missbrauchen. Bitte schildern Sie mir wie Sie sich das vorstellen. Ich habe da so meine Mühe da die Cams meist auf die Strasse vor oder hinter dem Fahrzeug gerichtet sind. Auch die Überwachung öffenticher Plätze hat sich gelohnt. Viele Taten können dank Video (nicht nur) aufgeklährt werden. Wer nichts böses im Schilde führt sollte sich also eher freuen. Und im öffentlichen Raum ist man halt „öffentlich“. Jeder kann einem sehen….müsste dann auch verboten werden daüber zu reden wen man wann wo gesehen hat
        Allerdings sollte dies gesetzlich geregelt sein um Rachefeldzügen,Stalking usw. zu unterbinden. Also nur im Gefährdungsfall. Keine private Nutzung wie Facebook und Konsorten ohne unkenntliche Identitätsmerkmale.
        Mir ist es s……egal wer mich mit ner Dash aufnimmt, viel mehr nähmt mich wunder welche meiner Nachbarn Ferngäser zu Hause haben. DENKEN SIE MAL DARÜBER NACH…LOL
        Mit freundlichem Gruss
        M.Spieler

  3. Ich fühle mich von den zahlreichen Kameras im öffentlichen Raum gestört. Man kann kaum noch das Haus verlassen, ohne irgendwo von irgendwem aufgenommen zu werden. Natürlich befürwortet der Fotoindustrieverband die Dashcams, schliesslich sollen Millionen vom Kameras verkauft werden. Datenschutz interessiert diesen Verband nicht. Als Autofahrerin stört es mich, wenn ich von anderen ohne meine Einwilligung aufgenommen werden. Ich weiss nicht, was die anderen mit diesen Aufnahmen machen. Meiner Meinung nach, sollte jeder Autofahrer von der Polizei gebüsst werden, der andere ohne ihre Einwilligung aufnimmt.

  4. Warum soll der Einsatz dieser Videokameras auf den automobilen Bereich begrenzt bleiben? Was spricht dagegen diese auch bei anderen Verkehrsmitteln wie Fahrrädern einzusetzen? Mit den in Fernost beliebten Knopfkameras könnte man zudem problemlos auch Übergriffe wie die auf der Kölner Domplatte dokumentieren und automatisiert auswerten.

  5. Habe hier nur kurz überflogen und finde dass wir Hier auf einer FOTO Seite sind , und im Grunde sich hier Menschen aufhalten die selber alle Fotografieren oder mit Fotografie zu tun haben.
    Darum verstehe ich die Aussagen nicht wirklich .
    Und ja es wird immer schwieriger je mehr Zukunfts TV wir konusieren wo der Datenschutz anfängt und wo er endet.
    Und wer soll an einem Fest wie sie zur Sommerzeit vorkommen , jeden fragen und ev. schriftlich ,ein Schnappschuss oder einen Film dreht .
    Dann würde ich sofort fordern alle Videkameras und alle Fotoapparate zu verbieten sowie Natels und Ausgehen nur noch bis 22 Uhr danach auch das Licht und ab 20 Uhr keinen TV mehr zu sehen am Sonntag in die Kirche und kein Fleisch mehr essen und auch keine Kinder mehr , dann keine Autos mehr und bald ist wider kein Mensch mehr und alles ist gut…

  6. Kürzlich war ich in einen Autounfall verwickelt. Ein LKW Fahrer wechselte von der Überholspur auf die rechte Spur. Dabei touchierte er mein Auto und schob es einige Meter vor sich her. Der LKW Fahrer gab sein Versehen umgehend zu; Fall erledigt.
    Was wäre jedoch passiert wenn der LKW Fahrer ausgesagt hätte, dass ich die Spur wechseln wollte? Das Unfallbild wäre identisch gewesen. Durch meine Dashcam Aufnahme (https://www.youtube.com/watch?v=V0hgnd-UhuU) ist der Unfallhergang optisch wie auch akustisch (Blinker, Motordrehzahl usw.) jedoch sehr gut dokumentiert. Ohne Kamera wäre es in diesem Fall zu einem teuren Verfahren gekommen, mit unbekanntem Ausgang!
    Millionen Menschen verletzen tagtäglich das aktuell geltende Datenschutzgesetz! Facebook, Google+ und Youtube sind nur die Spitze an der Liste. Es geschieht nichts. Meine Dashcam will man hingegen mit allen Mitteln kriminalisieren. Das finde ich im höchsten Grad Menschenrechtsverletzend. Ich werde weiterhin meine Dienstfahrten aufzeichnen und in einem Streitfall als Beweis vorlegen. Die täglich aufgenommenen Fussgänger und Radfahrer, welche bei Rot die Strasse überqueren, werden hingegen fortlaufend überschrieben. Ich werde das Gefühl nicht los, dass gerade von dieser Leuten vehement gegen Dashcams vorgegangen wird. Ein Zufall?

    Die Aussage, dass solche Aufzeichnungen leicht manipuliert werden können ist mehr als lächerlich. Aber ja, ich habe nach dem Unfall direkt auf der Autobahn den Film am iPhone nachbearbeitet und erst dann der Polizei übergeben…
    Würde ich wegen dem Betrieb meiner Dashcam angezeigt, müsste es wohl zu einem Bundesgerichtsentscheid kommen. Ich spürte deutlich, dass die Polizisten die Aufnahmen lieber nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Es ist klar, dass hier eine gute rechtliche Grundlage erarbeitet werden muss. Sollten Dashcams tatsächlich verboten werden, müssen aus Gleichstellungsgründen auch jegliche Webcams, Smartphone Kameras, Multikopter Cams usw. ebenfalls verboten werden.

    1. Super Beitrag ! Und in diesen Tagen tragen etliche Videos dazu bei, Verstösse einzelner Ami-Polizisten und auch der Attentäter zu dokumentieren : Dokumentation und somit überprüfbare Wahrheit werden hier geboten, manchmal präzise und manchmal angedeutet, aber in jedem Fall echter als hysterisch-befangene Aussagen von Augenzeugen…..

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