Urs Tillmanns, 30. Mai 2017, 17:33 Uhr

Gemeinde Bergün/Bravuogn führt generelles Fotografierverbot ein

Kein Scherz! Die bündner Gemeine Bergün/Bravuogn hat an der Gemeindeversammlung vom 29. Mai 2017 ein Gesetz verabschiedet, welches das Fotografieren auf Gemeindegebiet verbietet. Es sei ein «herzliches Fotografierverbot», um die Betrachter schöner Ferienfotos auf Social Media nicht unglücklich zu machen, weil sie selbst nicht vor Ort sein können. Die erhobenen Bussgelder fliessen dem Alpenschutz zu.

 

Seit heute, 30. Mai 2017, tritt in Bergün ein gemeindeweites Fotografierverbot in Kraft, «das von Herzen kommt». Das neue Gesetz wurde an der gestrigen Gemeindeversammlung verabschiedet. Der Grund: Fotos der pittoresken Landschaft, die auf den sozialen Medien geteilt werden, können andere Menschen unglücklich machen, weil sie selbst gerade nicht in Bergün sein können.

 

Solche Verbotstafeln weisen auf das neue Gesetz hin, das ab heute auf dem gesamten Gemeindegebiet gilt

Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass schöne Ferienfotos auf Social Media die Betrachter unglücklich machen, weil sie selbst gerade nicht vor Ort sein können. Das möchte die Gemeinde Bergün/Bravuogn verhindern, weil ihr das Glück aller Menschen am Herzen liegt und weil sie eine besonders pittoreske Landschaft zu bieten hat. Ein gemeindeweites und herzliches Fotografierverbot wurde dafür beschlossen.

«Die Gemeinde Bergün/Bravuogn ist wunderschön. Wir möchten die Menschen ausserhalb der Gemeinde mit über Social Media geteilten Fotos unserer pittoresken Landschaft nicht unglücklich machen und laden sie herzlich ein, Bergün selbst zu besuchen und zu erleben», sagt Peter Nicolay, Gemeindepräsident von Bergün/Bravuogn.

 

Eine strahlende Gemeindeversammlung nach ihrem Beschluss. Ob sie immer noch so strahlen, wenn die fotografierenden Touristen fernbleiben? 

Die Stimmberechtigten haben das neue Gesetz an der gestrigen Gemeindeversammlung mit 46 Ja- gegen 2 Nein-Stimmen eindeutig angenommen. «Ich freue mich sehr, dass den Einwohnern Bergüns das Glück aller Menschen am Herzen liegt. Das macht mich stolz», sagt Nicolay.

Die Gemeinde behält sich vor, bei Widerhandlungen gegen das Verbot eine Busse in Höhe von CHF 5.- zu erteilen. Das Bussgeld fliesst vollumfänglich in den Alpenschutz. Der Gemeindepräsident Peter Nicolay ruft alle Einwohner und Besucher von Bergün/Bravuogn dazu auf, das herzliche Fotografierverbot zu respektieren und die einzigartige Landschaft Bergüns mit den eigenen Augen zu geniessen.

Weitere Infos finden Sie auf der Seite der Gemeinde Bergün www.gemeinde-berguen.ch

Hier gibt es auch den vollen Gesetzestext

(Fotos: Gemeinde Bergün – wahrscheinlich mit Sondergenehmigung)

Was meinen Sie dazu?

21 Kommentare zu “Gemeinde Bergün/Bravuogn führt generelles Fotografierverbot ein”

  1. Ich stelle mir die Bergüner vor, welche vor dem Standesamt noch ein paar Hochzeitfotos machen wollen – oder vor der Kirche. Und daneben der Dorfpolizist, welcher direkt kassiert…
    Ist schon wieder der 1. April?

  2. Solche Verbote kenne ich nur aus der ehemaligen DDR und von meiner ersten und letzten Nordkorea-Reise. Eine weiterer Wiederspruch sehe ich im „herzlichen“ Verbot; wie kann denn ein Verbot von herzen kommen? Was machen die übergeschäftstüchtigen Bündner wenn Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Hotel im Netz vermarkten möchten? Ah — eine Zeichnung würde der Steinbock sagen.

  3. Das ist ja wohl ein Scherz!? Falls es wahr sein sollte, werde ich meinen Urlaub dort stornieren! Sorry aber es gibt auch noch andere schöne Ecken!

  4. Die Bündner, speziell in diesem Fall Bergüner, haben offensichtlich Humor.

    Ja, warum nicht einmal ein Verbot, ein Verbot, welches diesmal nicht auf vorgeschobenem Datenschutz gründet. So, wie man’s leider allzuoft kennt.
    Die Begründung leuchtet ein – warum immer alles fotografieren, wenn man doch selber vor Ort sein könnte?!
    „Fotografieren“ mag da sowieso das falsche Wort sein, geht’s doch in erster Linie um Touri-Geknipse.
    Das täte auch bei Touristen ausserordentlich beliebten Städten gut, den wie BigBen oder der Eiffel-Turm aussieht, weiss ich „mittlerweile“ zur genüge. KappelerBrücke, die „vier-Kirchen-Sicht“ in Zürich, die Fontäne Genfs‘. . . Es ist zum gähnen.
    Das Verbot Bergüns‘ spielt auch direkt auf das viel gepriesene (leider besonders auch im Imaging-Bereich) SocialMedia ab.
    Richtig so!!

    Man kann SocialMedia durchaus als „fotogestalterischer Rückschritt“ bezeichnen. Da tun uns die Bergüner einen Gefallen. Denn von nun an muss einem ein Foto dort immerhin schon mal 5.- wert sein. Geradezu eine Antithese in der „Alles-möglichst-gratis-klicki-bunti“-Welt von S.M..

    Die Bergüner Justiz spricht nun also die sympathischste Busse aus – auch weil schlussendlich noch für einen guten Zweck.

  5. Ein Werbestreich dritter Güte: Das geht durch die News. Auch die internationale Presse wird davon berichten. Ob der Schuss nicht hinten raus gehen wird? Wir weden sehen. Falls das keine Fake-News ist, sage ich ab jetzt: Bergün? Nein danke!

  6. Mich hat die Nachricht vom Fotografieverbot in Bergün via Radiomeldung, SRF 1, erreicht. Zuerst dachte ich, das gibt’s ja nicht, aber dann wurden die Hörerinnen und Hörer sogleich aufgeklärt, dass das Verbot mit einem Augenzwinkern als Werbegag der Gemeinde Bergün gemeint sei und dass das Nichteinhalten des Fotografieverbots mit einer Busse von CHF 5.– bestraft werde. Ich fand es lustig.

  7. Ganz klar ein WERBEGAGA , könnte man auf Zürich oder andere Städte ausweiten wo werber für werber arbeiten.
    Gehe davon aus , dass das Schild zu haufen Fotografiert wird und so mehr und mehr Werbung in die ganze Welt gelangt, und so extrem viele Touristen anzieht… :-))) MALO

  8. Ob Werbegag oder nicht, der Erlass ist hoch problematisch. Wenn nicht wirklich ernst gemeint, degradiert er gemeindebehördliche Erlasse. Wenn er ernst gemeint ist, müsste man ihn von den Fotografenverbänden her bekämpfen. Die Landschaft ist Allgemeingut und nicht im urheberrechtlichen Eigentum einer kommunalen Körperschaft.

  9. Ich halte diesen Werbegag für einen absoluten Schwachsinn. Das Verbot an und für sich ist eine Frechheit und absolut nicht zeitgemäss und als „clevere“ Werbeaktion taugt es auch nichts. Der Schuss könnte nach hinten hinaus gehen. Lieber Gruss aus dem fotografierbaren Olten

  10. Ein Gesetz nur zu Werbe-/PR-Zwecken zu missbrauchen, ist doch eher fragwürdig. Mir fehlt bei der Aktion irgendwie der echte Humor. Humorvoll fand ich diejenigen, welche gestern auf Instagram ‚aus Bergün‘ pechschwarze Bilder gepostet haben. PR-geschickt sind andersrum eher die Gemeinden, welche mit fotografischen und online-Medien kreatives lancieren und innovativ-erholsame Ferienangebote erfinden. Das Verbot ist eher zu doof als, dass die Gemeinde eine (nun illegale) Social Media lancierte, virale, PR-wirksame Fotoparty verdient.

  11. Incroyable! La meilleure chose serait d’organiser un Photo-marathon à Bergün.
    Unglaublich! Man sollte ein Foto-Marathon in Bergün organisieren.

  12. Tja, auch Humor ist Geschmackssache, darüber lässt sich – wie über Geschmack ebenso – bekanntlich nicht streiten. Der eine findet es lustig, der andere nicht. Aber die Lancierung eines Fotomaratons finde ich persönlich eine gute Idee von Philippe Maeder, am besten in Verbindung mit Nachtaufnahme vom Sternenhimmel. Da freuen sich dann nicht nur die Restaurantbesitzer über die Konsumationen der Teilnehmenden des Maratons, sondern auch noch die Betreiber der fünf Hotels. Und noch zur Beruhigung von allen, die sich nach wie vor echauffieren: Es darf ja wohl davon ausgegangen werden, dass in der Gemeinde Bergün keine einzige Busse von CHF 5.– ausgestellt wird. Und falls doch, hier meine Empfehlung: einfach nicht bezahlen und die erst Mahnung abwarten; oder noch besser, man spende freiwillig einen vielleicht sogar höheren Betrag für den Alpenschutz, damit man nicht nur in Bergün, sondern überhaupt im ganzen Bündnerland weiterhin schöne Farbenföteli machen kann.

  13. Ich will eine solche Busse in meiner Sammlung haben. Schliesslich ist das öffentliche Fotografierverbot nach dem 2. Weltkrieg aufgehoben worden. Dieser Wisch ist mir auf jeden Fall Fr. 5.00 wert. Ich weiss nur noch nicht wann ich in Bergün sein werde.
    Extra hinreisen werde ich jedenfalls nicht. Gute Idee Philippe. Heiri Mächler fotohistory.ch

  14. Wer möchte denn in einem Ort Ferien verbringen, wo man nicht fotografieren darf ? Es gibt nur eine Möglichkeit dort noch Touristen anzulocken, indem die Preise für Unterkunft so tief sinken, dass man den Kompromiss eingeht, und nur heimlich Fotos macht ! Ne, für mich dann in Zukunft lieber Guarda !

  15. Ich fahre seit über 10 Jahrenvon Köln nach Graubünden um die räthische Bahn in der wunderschönen Landschaft zu genießen, natürlich mit Fotos. Um Bergün mache ich dieses Jahr einen großen Bogen.
    Als Tourist fühle ich mich unerwünscht, Glückwunsch an das Marketing.

  16. Was würd de Giachen zum Gian säge? „Gspunna, d Bergüner, findsch nid au?“
    In Madruns ( << 😉 ) wärs gratis und willkommä, ds fötelä. Also gömmer dört häre um Bilder z'machä und lömmer d Bergüner im Verbotsfimmu eleigge. 😛

    Und, es wird nid so heiss gässe wiä kocht wird.

  17. Ich freue mich trotzdem auf unsere Herbstferien in Bergün. Bis dann haben sich die Gemüter wieder beruhigt und falls nicht, werde ich mit Freude mal wieder meine „alte“ F100 und ein paar Filme einpacken – garantiert ohne Wi-Fi und Social Media… 😉

  18. Was verboten ist, ist reizvoll.
    Vielleicht haben die Bergüner trotzdem nicht so falsch gedacht.
    Trotzdem finde ich es schade, dass die Fotografie, ein tolles Hobby dafür hinhalten muss. Dies stimmt mich mehr traurig, als die schöne Landschaft des Bergüns auf Fotos zu betrachten.
    Ich hoffe, dass die nächste PR-Aktion nicht mehr auf dem Buckel des Fotografierens ausgetragen wird.
    Z.B “ Es grünt so grün im Bergün“!

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