Urs Tillmanns, 23. März 2020, 09:56 Uhr

Corona Unterstützungspaket: Wer bekommt was?

Die vom Bundesrat am 20. März 2020 verkündeten Massnahmen mit einer Soforthilfe in der Höhe von 40 Milliarden Franken beinhalten auch Hilfeleistungen für Selbständigerwerbende und Künstler. Sie sollen aus der Erwerbsersatzordnung über die AHV-Ausgleichskassen ein Taggeld erhalten, das über die ersten Auftrags- und Veranstaltungsausfälle hinweghelfen soll. Details dazu sollten bis Donnerstag dieser Woche (26.03.2020) vom Bundesrat klargestellt sein – zur Zeit ist alles noch etwas schwammig und enthält viele Unklarheiten. Die Verlautbarung des Bundes dazu finden Sie hier und die Ausführungen des Seco hier.

Auch Firmen sollen mit einem unbürokratischen Sofortkredit von bis zu 500’000 Franken vor dem Konkurs bewahrt werden, die «innert 30 Minuten bei der Hausbank» abgeholt werden können, wie Ueli Maurer versicherte. Allerdings handelt es sich dabei nicht um ein grosszügiges Geschenk, sondern um einen rückzahlbaren Überbrückungskredit, dessen Konditionen bis Donnerstag noch offen sind.
UPDATE 25.03.2020, 16:15: Der Sofortkredit bsi zu 500 000 Franken wird  ohne Verzinsung und ohne Gebühren vergeben. Bis zu 20 Mio. Franken wird der Kredit mit einem Zinssatz von 0,5 Prozent vergeben, mit einer Laufzeit von 5 bis 7 Jahren.

Als weitere und völlig neue Unterstützung sollen auch «arbeitgeberähnliche Angestellte», z.B. Gesellschafter einer GmbH, Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und Personen, die in einem Lehrverhältnis stehen, auf eine Kurzarbeitsentschädigung Anspruch haben, was aus der Information des Seco «Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit» hervorgeht. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. auch Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten. Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten, können nun auch von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren.
UPDATE 25.03.2020, 16:15: Gewisse Kategorien sind zur Zeit noch von dieser Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen, doch wird über den definitiven Schlüssel noch befunden. 

Die Entschädigungen werden in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und als Taggeld ausgerichtet. Dieses entspricht 80 Prozent des Einkommens und beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Die Anzahl Taggelder für Selbstständige in Quarantäne oder mit Betreuungsaufgaben ist auf 10, respektive 30 befristet. Die Prüfung des Anspruches und die Auszahlung der Leistung wird von den AHV-Ausgleichskassen vorgenommen. Fragen und Antworten zur Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus finden Sie hier. (PDF, 396 kB, 20.03.2020)

 

vfg-Umfrage nützt allen

Die vfg – Vereinigung fotografischer GestalterInnen – bietet auf ihrer Webseite einen Service sowohl für vfg Mitglieder als auch für alle anderen Freischaffenden in der Fotobranche an, und setzt sich dafür ein, dass FotografInnen, AssistentInnen, StylistInnen, BildbearbeiterInnen, FineArt-PrinterInnen, Agenturen und Models «nicht durch die Maschen fallen».

Um Entschädigungen zu erhalten, werden die AnspruchstellerInnen ihre Ausfälle belegen müssen. Dazu dienen auf der Webseite des vfg zwei Formulare, wo die einzelnen abgesagten Aufträge sowie die monatlichen Einbussen eintragen werden können. Zudem kann man sich die Einträge auch als aktualisierte Liste schicken lassen. Damit wird dem Antragsteller die Arbeit erleichtert, und der vfg kennt – selbstverständlich anonymisiert – die Grössenordnung der Gesamtansprüche. Mitmachen lohnt sich also, auch wenn Sie nicht Mitglieder im vfg sind. 

Die Aktion, welche übrigens schon ein paar Tage läuft, zeigt, dass die Umfrage auf eine enorme Beachtung stösst, und die Zahlen wären «erschreckend», wie Daniel Rihs vom vfg-Vorstand sagt. «Sie dürften auch ein gewichtiges politisches Argument sein: Bis jetzt sind in der Umfrage 404 abgesagte Aufträge von 112 vorwiegend FotografInnen, einzelnen StylistInnen, BildbearbeiterInnen, AssistentInnen und einer Agentur erfasst worden, mit einem Bruttohonorarbetrag von knapp 800’000 Franken.»

Hier geht es zur Umfrage vfg: https://vfg.ch/corona/

 

Was unternehmen andere Verbände?

Die Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter (SBF) haben in einem Newsletter an alle Mitglieder generell über die Corona-Situation informiert führen noch mehr zum Thema «Auftragsstornierung wegen Coronavirus» (12.03.2020) auf ihrer Webseite aus.

Der Welschschweizer Fotografenverband USPP (Union Suisse des Photographes Professionels)informiert auf seiner Webseite über die Situation der Fotografen im Corona-Umfeld und verweist auf die Umfrage des Journalistenverbandes Syndicom. Dort gibt es auch einen Artikel zur «Unterstützung von Freischaffenden und Selbständigerwerbenden»

Der Fotoverband Imagingswiss, dem vor allem Fotofachhändler angeschlossen sind, hat seine Mitglieder bereits mehrfach per E-Mail informiert und hält im Mitgliederbereich seiner Webseite eine Reihe aufschlussreicher Dokumente bereit. Webseite Imagingswiss.ch

Kommentar: Die vier Schweizer Verbände im Dienste der professionellen Fotografie sind derzeit äusserst aktiv und setzen alles daran, die Interessen ihrer Mitglieder beim Bund zu vertreten. Nur schade, dass in der kleinen Schweiz vier Verbände – alle mit relativ wenigen Mitgliedern – einzeln für eine wichtige Sache kämpfen müssen. «Einer für alle» wäre in der gegenwärtigen Situation wohl eher angesagt, um mit einer gewichtigeren Stimme auf die Anliegen der Mitglieder aufmerksam zu machen.

Urs Tillmanns

 

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4 Kommentare zu “Corona Unterstützungspaket: Wer bekommt was?”

  1. Ganz herzlichen Dank für das Engagement der vier Verbände hinter den Kulissen!

    Heute traf in einem Whatsapp Chat eine Nachricht ein, dass ein Fotografenkollege von der SVA Zürich abgewiesen wurde, da wir Fotografen nicht auf der Liste der Firmen/Branchen seien, die nicht arbeiten dürfen. Doch die Realität ist, dass der Umsatz zumindest bei uns seit ca. dem 13.3. auf Null gefallen ist (Schwerpunkt Businessportraits). Zudem sind Portraits unter Einhaltung der Vorschriften (v.a. 2m Abstand) nicht oder nur mit qualitativen Abstrichen und mangelhafter Betreuung durchzuführen.

    Störend ist an der aktuellen Lösung, dass Fixkosten bei Selbständigen gar nicht berücksichtigt werden. Der Nettolohn, welche für die Berechnung herangezogen würde, ist der Betrag nach Abzug dieser. (Stand Mo 23.3.)

  2. Lieber Urs
    vielen Dank für die Informationen die in Deinem Artikel sehr gut aufgeführt wurden. Die Kernaufgabe von Imagingswiss besteht, nebst einem aktiven Netzwerk, darin für einen gesunden Nachwuchs an Fotofachpersonen auf den Markt zu sorgen. Nach dem noch nicht vergessenen «FotoPro Grounding», bei dem über Nacht 30 Lernende Ihre Lehrstelle verloren, stehen wir bereits wieder vor einer grossen Herausforderung. Gilt es doch in nächster Zeit ein schweizweites Qualifikationsverfahren unter Berücksichtigung der Corona Umstände durchzuführen.
    Gleichzeitig haben die Fotofachgeschäfte und Fotostudios nebst den fehlenden Einnahmen im Betrieb auch noch die Schwierigkeit zu meistern, eine Ausbildung auf Distanz anzubieten.
    Freundliche Grüsse
    Alex Mächler Präsident imagingswiss- der Fotoverband

  3. und dann noch..
    Deinem Wunsch nach einem gemeinsamen Verband «Einer für alle» stand imagingswiss, immer sehr positiv und offen gegenüber.
    Ich darf an dieser Stelle im Namen des Vorstandes sprechen, wenn ich sage, dass das «eigene Gärtchen-denken» etwas von gestern ist und dringend abgeschafft werden muss.
    Vielleicht braucht es solche Krisen um sich seinen Schwächen bewusst zu werden und nach gemeinsamen Stärken und Halt zu suchen.
    Das Unterstützungspaket des Bundes hilft sicher einigen Fotofachbetrieben oder Fotostudios diese schwere Zeit zu überstehen und wir danken allen das Sie den Mut nicht verlieren, keine Kündigungen aussprechen müssen und die Ausbildung nicht vernachlässigen.
    Freundliche Grüsse
    Alex Mächler Präsident imagingswiss- der Fotoverband

    1. Das Unterstützungsprogramm des Bundes geht leider voll und ganz an der Situation einzelner Fotografen vorbei. Wir werden aktuell von der SVA schlicht zurückgewiesen. Bei Mehrpersonen-Betrieben gibt es immerhin Möglichkeiten im Bereich Kurzarbeit.

      100% Zustimmung zum Aspekt „Gärtchendenken“!

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